Start / Urteile
Katzennetz Urteile: was Gerichte entschieden haben
Wir haben 10 Entscheidungen zum Katzennetz am Balkon gefunden, die wir mit Gericht, Datum und Aktenzeichen belegen können. In drei Fällen durfte das Netz bleiben, in sieben musste es weg. Entscheidend war fast immer, wie stark das Netz das Aussehen des Hauses verändert und ob es ohne Eingriff in die Bausubstanz hält.
Aktualisiert am von der Redaktion katzennetz mieter. So arbeiten wir
Wonach Gerichte entscheiden
Im Mietrecht fragen Gerichte, ob das Netz noch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört (§ 535 BGB) oder ob der Vermieter es nach § 541 BGB untersagen kann. In der Eigentumswohnung geht es darum, ob das Netz eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums ist, die die anderen Eigentümer erlauben müssen.
Drei Punkte tauchen in fast allen Urteilen auf:
- Sichtbarkeit: Ein kaum erkennbares Netz an einem Hofbalkon wurde geduldet, ein deutlich sichtbares Netz an der Straßenseite meist nicht.
- Konstruktion: Holzstangen und farbige Gestelle haben Gerichte mehrfach als störend bewertet, auch wenn nichts gebohrt war.
- Umfeld: Hängen im Haus schon andere Netze oder sind die Balkone ohnehin uneinheitlich gestaltet, fällt ein weiteres Netz weniger ins Gewicht.
Alle Urteile auf einen Blick
| Datum | Gericht | Aktenzeichen | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 24.09.2020 | AG Tempelhof-Kreuzberg | 18 C 336/19 | Netz erlaubt |
| 21.12.2015 | AG Augsburg | 72 C 4756/14 | Netz muss weg |
| 26.07.2012 | AG München | 411 C 6862/12 | Netz muss weg |
| 05.07.2012 | AG Schorndorf | 6 C 1166/11 | Gitter darf bleiben |
| 12.04.2012 | AG Neukölln | 10 C 456/11 | Netz muss weg |
| 10.05.2011 | AG Oberhausen | 34 C 130/10 | Netz muss weg (WEG) |
| 03.04.2003 | BayObLG | 2Z BR 38/03 | Netz muss weg (WEG) |
| 03.12.2001 | AG Köln | 222 C 227/01 | Netz darf bleiben |
| 17.12.1999 | AG Wiesbaden | 93 C 3460/99-25 | Netz muss weg |
| 09.03.1998 | OLG Zweibrücken | 3 W 44/98 | Netz muss weg (WEG) |
AG steht für Amtsgericht, OLG für Oberlandesgericht, BayObLG für Bayerisches Oberstes Landesgericht, WEG für Streit in einer Eigentümergemeinschaft. Auf dem Handy lässt sich die Tabelle seitlich wischen.
Urteile im Mietrecht
AG Tempelhof-Kreuzberg, 24. September 2020, 18 C 336/19
Die Mieterin durfte laut Vertrag eine Katze halten. Die Vermieterin untersagte das Netz am Balkon. Das Gericht verurteilte sie, das Netz zu erlauben: Ein Netz, mit dem die Katze an die frische Luft kommt, ohne Nachbarn zu stören oder Vögel zu jagen, gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch. Laut Leitsatz des Berliner Mietervereins gilt das jedenfalls, wenn das Netz ohne Eingriff in die Substanz montiert wird und die Fassade nicht erheblich beeinträchtigt. Im Haus hingen bereits 11 Netze, die der Vermieter jahrelang geduldet hatte.
AG Augsburg, 21. Dezember 2015, 72 C 4756/14
Ein Mieter im ersten Stock befestigte ein Netz mit Holzstangen an der Brüstung, ohne vorher zu fragen. Der Vermieter wohnte im selben Haus und klagte auf Beseitigung. Das Gericht gab ihm nach Fotos der Fassade recht: Die Holzstangen störten das Gesamtbild erheblich. Dass nichts mit dem Mauerwerk verbunden war, half dem Mieter nicht. Das Urteil ist laut LTO rechtskräftig.
AG München, 26. Juli 2012, 411 C 6862/12
Die Mieterin durfte ihre zwei Katzen behalten, weil der Vermieter keine konkreten Störungen belegen konnte. Das Netz musste sie aber entfernen. Das Gericht sah eine optische Beeinträchtigung und befürchtete, dass andere Mieter nachziehen und die Balkonfront vergittert wirkt. Die Katzen könne sie auf den Balkon lassen, solange sie dabei ist. Einige Berichte nennen als Datum den 26. Juni 2012, die Rechtslupe den 26. Juli 2012.
AG Schorndorf, 5. Juli 2012, 6 C 1166/11
Ein Mieter einer Eigentumswohnung stellte ein Katzengitter auf den Balkon zum Hof. Die Eigentümer beschlossen, dass es weg muss, der Vermieter klagte. Das Gericht wies die Klage ab: Der Beschluss der Eigentümer bindet den Mieter nicht. Das Gitter stand frei, ließ sich jederzeit entfernen, und an der Rückseite gab es ohnehin Pflanzgitter und Verglasungen, also keine einheitliche Fassade. Fundstelle WuM 2012, 494.
AG Neukölln, 12. April 2012, 10 C 456/11
Der Mieter baute auf dem Balkon eine Holzkonstruktion und spannte daran ein Netz, ohne den Vermieter zu fragen. Gebohrt hatte er offenbar nicht. Das Gericht wertete das trotzdem als vertragswidrige bauliche Veränderung, weil das Netz das Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtige. Der Mieter musste es unterlassen.
AG Köln, 3. Dezember 2001, 222 C 227/01
Mieter hatten am Balkon zum Innenhof ein Fangnetz angebracht, damit ihre Katze nicht entwischt. Der Vermieter fand es hässlich und klagte auf Beseitigung. Das Gericht lehnte ab: Das Netz verletzte die Substanz nicht und war kaum zu sehen. In so einem Fall müsse der Vermieter nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zustimmen. Fundstelle WuM 2002, 605.
AG Wiesbaden, 17. Dezember 1999, 93 C 3460/99-25
Ein Mieter versah den Balkon ohne Zustimmung mit einem Netz, damit seine Rassekatze nicht entwischt. Das Gericht gab dem Vermieter einen Anspruch auf Unterlassung. Das Netz musste entfernt werden.
Urteile in der Eigentümergemeinschaft
Diese drei Entscheidungen fielen unter dem alten Wohnungseigentumsrecht, das bis 30. November 2020 galt. Seitdem kann die Gemeinschaft ein Netz mit einfacher Mehrheit erlauben. Was das heute bedeutet, steht auf der Seite Katzennetz in der Eigentumswohnung.
AG Oberhausen, 10. Mai 2011, 34 C 130/10
Ein Eigentümer hängte ein Netz an ein farblich auffälliges Ständerwerk auf dem Balkon. Die Versammlung lehnte eine nachträgliche Genehmigung ab, seine Anfechtung scheiterte. Es komme nicht auf einen Eingriff in die Substanz an, sondern darauf, dass die Fassade umgestaltet werde.
BayObLG, 3. April 2003, 2Z BR 38/03
Eine Eigentümerin im Hochparterre spannte ein Netz von ihrem Balkon bis zum Balkon darüber. Die Eigentümer beschlossen, dass es weg muss. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte: Ein solcher Beschluss entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn das Netz die Fassade verunstaltet.
OLG Zweibrücken, 9. März 1998, 3 W 44/98
Eine Eigentümerin sicherte die Loggia ihrer Erdgeschosswohnung innen mit einem Netz, damit ihre Perserkatzen nicht auf die Straße laufen. Das Gericht sah darin eine bauliche Veränderung, weil das Netz beim Blick auf die Fassade ohne Weiteres zu erkennen war. Dass es dunkel gefärbt war, änderte daran nichts.
Beispiel aus dem Berliner Fall: Die Vermieterin untersagte das Netz mit Schreiben vom 6. März 2019. Die Mieterin klagte auf Erlaubnis, verhandelt wurde am 31. August 2020, das Urteil fiel am 24. September 2020. Das Gericht setzte den Streitwert auf 500 Euro fest, die Kosten trug die Vermieterin. Zwischen Verbot und Urteil lagen also rund anderthalb Jahre.
Was du daraus machst
- Im Mietvertrag nachsehen, ob Katzenhaltung erlaubt ist. Alle Urteile, die das Netz erlaubt haben, setzen das voraus.
- Schriftlich um Zustimmung bitten, bevor du montierst. In Wiesbaden, Neukölln und Augsburg hatten die Mieter nicht gefragt.
- Ein Netz wählen, das man von außen kaum sieht, und auf Holzgestelle oder farbige Stangen verzichten.
- Ohne Bohren montieren, damit nichts in die Bausubstanz eingreift.
- Fotos machen, wenn im Haus schon andere Netze hängen. Das hat in Berlin den Ausschlag gegeben.
Häufige Fragen
- Gibt es ein BGH-Urteil zum Katzennetz?
- Wir haben keines gefunden. Alle belegten Entscheidungen stammen von Amtsgerichten und Oberlandesgerichten und gelten nur für den jeweiligen Fall.
- Welches Urteil kann ich meinem Vermieter zeigen?
- Am häufigsten zitiert wird AG Tempelhof-Kreuzberg, 18 C 336/19. Es passt am besten, wenn Katzen im Vertrag erlaubt sind, das Netz ohne Bohren hält und schon andere Netze im Haus hängen.
- Warum fehlen hier Urteile, die ich woanders gelesen habe?
- Wir nehmen nur Entscheidungen auf, deren Gericht, Datum und Aktenzeichen wir in mindestens einer prüfbaren Quelle gefunden haben. Für einige oft zitierte Aktenzeichen ist uns das nicht gelungen. Kennst du eine Fundstelle, ergänzen wir die Liste.
- Ist das hier Rechtsberatung?
- Nein. Die Seite fasst veröffentlichte Entscheidungen zusammen. Im Streitfall hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Berliner Mieterverein, Mieturteile „Katzenhaltung“ mit Urteilstext zu AG Tempelhof-Kreuzberg 18 C 336/19 und Hinweis auf AG Neukölln 10 C 456/11 (berliner-mieterverein.de); IWW, Quellenmaterial Abrufnummer 222134 (Urteilstext 18 C 336/19); dejure.org 2020,34034; LTO vom 21.12.2015 zu AG Augsburg 72 C 4756/14; Rechtslupe zu AG München 411 C 6862/12; urteile.news zu AG Schorndorf 6 C 1166/11, AG Köln 222 C 227/01 (Lage zum Innenhof laut fibucom.com), AG Neukölln 10 C 456/11 und AG Wiesbaden 93 C 3460/99-25; AnwaltOnline zu AG Wiesbaden; Stiftung Warentest (test.de), „Mieter und Eigentümer: Was auf dem Balkon erlaubt ist“; iurado zu AG Oberhausen 34 C 130/10 und OLG Zweibrücken 3 W 44/98; Haufe, Kommentar zu OLG Zweibrücken 3 W 44/98; judicialis.de, Volltext BayObLG 2Z BR 38/03; §§ 242, 535, 541 BGB auf gesetze-im-internet.de. Kein Rechtsrat.