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Katzennetz in der Mietwohnung: was der Vermieter darf

Ist Katzenhaltung erlaubt, ist ein unauffälliges Katzennetz am Balkon nach Ansicht mehrerer Gerichte meist vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt. Eine sichere Regel gibt es aber nicht: Es gibt auch Urteile, nach denen das Netz wieder ab musste. Frag deshalb vorher schriftlich und montiere ohne Bohren.

Aktualisiert am von der Redaktion katzennetz mieter. So arbeiten wir

Was Gerichte entschieden haben

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin hat am 24. September 2020 entschieden, dass ein Vermieter ein Katzennetz am Balkon dulden muss (Az. 18 C 336/19). Das Gericht stellte darauf ab, dass der Zugang zum Balkon zur artgerechten Haltung einer Katze gehört und dass im selben Haus schon andere Netze hingen.

Anders entschied das Amtsgericht München in einem Fall, über den 2015 berichtet wurde: Die Katzen durften bleiben, das Netz musste weg, weil es die Fassade nach Ansicht des Gerichts beeinträchtigte. Entscheidend sind also der Einzelfall, die Sichtbarkeit und ob das Haus dadurch verändert wird.

§ 535 BGB: Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Gebrauch gewähren. § 541 BGB: Unterlassung bei vertragswidrigem Gebrauch. § 539 BGB: Der Mieter darf Einrichtungen wegnehmen.

Stand 6. November 2026

Warum ohne Bohren hilft

Ein Netz an Spannstangen oder Klemmen greift nicht in die Bausubstanz ein. Es lässt sich in einer Stunde abbauen, und es bleiben keine Löcher in Fassade, Decke oder Fensterrahmen. Das ist das stärkste Argument im Gespräch mit dem Vermieter und macht den Rückbau beim Auszug einfach.

Beispiel: Du schreibst am 9. November 2026 an deine Hausverwaltung und bittest um Zustimmung bis zum 23. November 2026. Du legst ein Foto eines transparenten Netzes bei und schreibst, dass du ohne Bohren montierst und beim Auszug alles entfernst. Kommt keine Antwort, hakst du einmal nach, bevor du montierst.

So gehst du vor

  1. Im Mietvertrag nachsehen, was zur Tierhaltung und zu Veränderungen am Balkon steht.
  2. Schriftlich um Zustimmung bitten, mit Beschreibung des Netzes, Farbe, Montage ohne Bohren und Rückbau beim Auszug.
  3. Eine Frist von zwei Wochen setzen.
  4. Ein transparentes oder zur Fassade passendes Netz wählen.
  5. Beim Auszug alles abbauen und Druckstellen an Boden und Decke reinigen.

Bitte an den Vermieter

Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Wohnung [Adresse, Lage] halte ich mit Ihrer Zustimmung eine Katze. Zu ihrem Schutz möchte ich den Balkon mit einem transparenten Katzennetz sichern. Das Netz wird ohne Bohren an Spannstangen zwischen Boden und Decke befestigt und greift nicht in die Bausubstanz ein. Beim Auszug entferne ich es vollständig. Ich bitte um Ihre Zustimmung bis zum [Datum]. Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.09.2020, 18 C 336/19, berichtet in „Das Grundeigentum“ 20/2020 und von dpa; Bericht zum Urteil des AG München auf lieblingskatze.net (2015); §§ 535, 539, 541 BGB auf gesetze-im-internet.de. Kein Rechtsrat.