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Katzennetz: wer muss zustimmen?
Wer zustimmen muss, hängt davon ab, wem die Fläche gehört. Mieter brauchen je nach Bauart die Erlaubnis des Vermieters, Wohnungseigentümer einen Beschluss nach § 20 WEG. Die bayerische Bauordnung, die wir gelesen haben, nennt Katzennetze nicht. Für einen Katzenzaun im Garten in Bayern gibt Art. 57 BayBO einen Anhaltspunkt. Andere Länder haben wir nicht geprüft, frag dort das Bauamt.
Aktualisiert am . Redaktionell verantwortlich: Thomas Brinkhaus, Brinkhaus GbR. Änderung: Gemeinsames Trust-Element ergänzt. So arbeiten wir
Mieter: der Vermieter
Zwei Urteile zeigen, wie weit die Spanne reicht. Das AG Tempelhof-Kreuzberg (18 C 336/19) sprach der Klägerin, die einen Dauernutzungsvertrag hatte, einen Anspruch auf Anbringung eines Katzennetzes aus § 535 BGB zu. Das AG Neukölln (10 C 456/11) entschied dagegen laut Leitsatz: Die Installation eines Katzennetzes inklusive Ständerwerk auf dem Balkon sei ohne Genehmigung des Vermieters eine vertragswidrige bauliche Veränderung, ein Anspruch auf Genehmigung bestehe nicht. Die Einzelheiten stehen auf Vermieter und Urteile. Beide Entscheidungen gelten nur für ihren Fall.
§ 535 BGB: Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
Stand 7. November 2026
Eigentümer: die Gemeinschaft
In der Eigentumswohnung entscheidet die Gemeinschaft. Bauliche Veränderungen können nach § 20 Abs. 1 WEG einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden. Alles zu Mehrheit, Fristen und Antrag steht auf Katzennetz in der Eigentumswohnung. Dort findest du auch einen Musterantrag an die Verwaltung.
Baugenehmigung: Balkon und Garten
In der bayerischen Bauordnung haben wir für ein Netz am Balkon keine Regel gefunden, die Katzennetze nennt. Eine amtliche Aussage eines Bauamts zu Katzennetzen haben wir ebenfalls nicht gefunden. Das heißt nicht, dass keine Pflicht besteht, nur dass wir keine belegen.
Für einen Zaun im Garten gibt es einen Anhaltspunkt in Bayern. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO sind "Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwänden mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich" verfahrensfrei. Netze, Katzennetze oder Schutzgitter nennt Art. 57 nicht. Ob dein Katzenzaun darunter fällt, haben wir nicht geprüft. Zäune und Gehege beschreibt die Seite Katzennetz für den Garten. Für andere Bundesländer gilt: Frag das Bauamt.
Beispiel: Du willst am 10. Januar 2027 in deinem Garten in Bayern einen Katzenzaun mit 1,80 Meter Höhe setzen. Das liegt unter 2 Metern, außerhalb des Außenbereichs wäre er nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a verfahrensfrei, wenn er als Einfriedung gilt. Ob er das tut, klärst du vorher beim Bauamt. Einen Preis nennen wir nicht, weil wir keine geprüfte Preisquelle haben.
Was in die Anfrage gehört
Ein Musterschreiben haben wir bewusst nicht. Als eigene Empfehlung, keine Rechtsvorgabe, helfen diese Angaben:
- Bauart: Netz mit Spannstangen, Rahmen im Fenster oder Zaun, mit Farbe und Maßen.
- Ob du ohne Bohren montierst.
- Dass du beim Auszug alles zurückbaust.
- Ein Foto von der Stelle und vom Produkt.
- Eine Frist für die Antwort.
Eine Bitte an den Vermieter in Textform steht auf Vermieter, den Musterantrag für die WEG findest du auf dieser Seite.
So gehst du vor
- Klären, wem die Fläche gehört: Vermieter, Gemeinschaft oder du allein.
- Mietvertrag, Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung lesen.
- Anfrage mit den genannten Angaben schreiben und eine Frist setzen.
- Im Garten beim Bauamt anfragen, ob ein Zaun oder Gehege eine Genehmigung braucht.
- Erst montieren, wenn die Antwort vorliegt.
Häufige Fragen
- Ist ein Katzennetz am Balkon genehmigungspflichtig?
- Eine Regel dazu haben wir in der bayerischen Bauordnung nicht gefunden, andere Länder haben wir nicht gelesen. Zustimmen müssen je nach Wohnform Vermieter oder Gemeinschaft.
- Ist ein Katzenzaun im Garten verfahrensfrei?
- In Bayern nennt Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a Einfriedungen bis 2 Meter, außer im Außenbereich. Andere Länder haben wir nicht geprüft.
- Hat ein Bauamt zu Katzennetzen etwas gesagt?
- Wir haben keine amtliche Aussage gefunden.
Quellen, abgerufen am 7. November 2026: § 535 BGB (vertragsgemäßer Gebrauch); § 20 WEG (Gestattung durch Beschluss); Art. 57 BayBO (verfahrensfreie Einfriedungen bis 2 m); Berliner Mieterverein, AG Tempelhof-Kreuzberg 18 C 336/19; Berliner Mieterverein, AG Neukölln 10 C 456/11 (Leitsatz). Kein Rechtsrat. Selbst durchlaufen haben wir kein Genehmigungsverfahren.
Für deinen Fall sind außerdem Befestigungen ohne Bohren im Vergleich, Teleskopstangen fürs Katzennetz und Offener Balkon ohne Decke relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Katzennetz mit Klebehaken relevant.